Ehernes Recht Ich war einmal nach deutscher Gesetzgebung verheiratet. Es ging nicht anders. Obwohl ich's, nein, obwohl wir's versucht haben. Ein paar Tage, nachdem meine Freundin, eine Lebensabschnittgefährtin kannte man zu dieser Zeit noch nicht, und sich zu verloben, das war uns damals, wie es im heutigen Neudeutsch hieße, zu oldschool, meine schnuckelige Wohnung im pulsierenden Herzen Mainhattans, die ich für die Dauer zweier Semester gemietet hatte, nicht mehr nur schmückte, sondern diese nicht nur durch dauerhaftes Räkeln auf dem Sitzsack oder dem seinerzeit finnischen (das Schwedische gehörte damals noch nicht zum Standard jugendlicher Möblierung) Lustlager verschönerte, da klingelte es. Nein, die Polizei hatte seinerzeit zuviel zu tun mit Aufsässigen, die eigentlich schön brav studieren sollten statt zu protestieren, und bereitete sich vermutlich vor auf den Angriff der deutschen roten Armee. Ein Ehepaar mittlerer Jahre war's, zwar nicht eines von den Zeugen vom Wachturm oder einer ähnlich wehrhaften geistigen Institution, aber es erschien mir so. Ich öffnete ein wenig die Wohnungstür, um den beiden einen auch zu dieser Zeit bereits geübten Vortrag zu halten über deren Fehlsteuerung, wollte anheben, doch da befand sich bereits ein Herrenschuh zwischen Tür und Angel, wie man das so kennt bei denen, die meinen, sie hätten etwas wichtiges vorzutragen wie über die Vorteile eines Zeitschriftenabonnements oder einer Rechtsschutzversicherung. Einfach zur Seite geschoben wurde ich, der Herr des gesetzeswidrig blockierenden Fußes trat sich Bahn hinein in die Mitte des zentralen Raums, gefolgt von einer vermutlich etwas jüngeren Begleiterin. Das sei mit ihm als Mann nicht zu machen, verkündete er lauthals im offenbar gewohnten Befehlston, dabei den rechten Arm in Schulterhöhe ausgestreckt beinahe arretierent und benickt von der ihn begleiteten Dame. Entweder es würde geheiratet oder die Tochter packe auf der Stelle ihren Koffer und kehre wieder zurück an den elterlich-mütterlichen Herd. Wir kannten uns seit ein paar Wochen. Sie war mir in diesem Tanzlokal mit zwar lebenden, aber nicht sonderlich lebendigen Musikern erschienen wie die deutsche Version dieser jungen Frau, die mich in Paris schier von Sinnen gebracht hatte. Tatsächlich kam über den zunächst etwas robusteren dann ein engerer Tanz sowie ein anschließendes Gespräch zustande, aus dem sich der gemeinsame Wunsch nach schier grenzenloser Freiheit ergab. Kurze Zeit danach war sie zum zentralen Punkt dieser Wohnung geworden, die ihr Vater dann temporär und unter Mißachtung jeder Gesetzbarkeit okkupieren sollte. Weshalb ich das erzähle? Nun, ich hatte dieser Tage eine Andeutung gemacht. Um das neue Eherecht ging es dabei, das, wenn ich mich recht entsinne, 1973 inkraft treten würde. Wir hatten nach der drohenden elterlichen Entführung aus meinem bescheidenen Serail eine baldige Heirat zugesagt, um weiterhin zusammenbleiben zu dürfen; eine Flucht auf eine einsame Insel und somit den Verlust des Elternhauses hätte die damals ohnehin noch nicht Volljährige (sie war noch nicht einundzwanzig) auch nicht verkraftet. Unsere elterlich genehmigte Hochzeit fand ein Jahr nach dem statt, in dem das Hippietum, das ich während eines längeren USA-Aufenthaltes kennenlernen sollte, sich in Berkeley in politischen Protest umgewandelt hatte, der sich an europäischen Universitäten fortsetzte und als '68 nicht nur in die Geschichte sämtlicher heutiger Schuldzuweisungen eingehen sollte. Es war auch auch der Beginn unvorstellbarer Grabenkriege an den harten Fronten unterschiedlicher Auffassung von Moral. Ein vorsichtshalber eingeholtes Gesuch beim damaligen Wohnungsvermieter zur auch außerehelichen Nutzung eines Paares hatte sich somit erübrigt. Dem Hausherrn, der bereits qua Herkunft ausreichende weltmännische Erfahrung mit Wohnungssuche gesammelt hatte und obendrein ein Freund der Familie war, focht das allerdings ohnehin nicht an, er setzte sich über den damals noch existierenden Kuppeleiparagraph hinweg, nach dem er für diese Tat mit Gefängnis hätte bestraft werden können. Überdies sah er als Jurist das Ende einiger nicht nur moralischer Gesetze voraus. Er war es auch, der mich lächelnd aus einer unangenehmen Situation befreien sollte, in die ich noch während der Zeit des standesamtlichen Aufgebots geraten war, das jedermann und -frau öffentlich in Schaukästen die Verlobungen auswies. Noch einmal sollte ich, nein, sollten wir, meine dann Verlobte und ich, Besuch eines Ehepaars bekommen. Es hatte die Veröffentlichung gelesen, die unter anderem deshalb aushing, auf daß man beispielsweise gegen eine im Christentum ungesetzliche geplante Mehrfachehe vorgehen konnte (die seinerzeit zumindest in Städten bereits praktizierte, aber eben nichteheliche Promiskuität auch von Christen unter einem Dach verhinderte das schon nicht mehr). Dieses Ehepaar bat freundlich um Einlaß, der auch gewährt wurde. Es eröffnete uns beiden noch nicht gesetzlich Gepaarten ältere Rechte am männlichen Teil. Ich hätte einige Zeit zuvor seiner Tochter die Ehe versprochen. Ein sehr lang anhaltendes Gespräch war das, das ich aus der Erinnerung gar nicht mehr wiedergeben könnte; ein wenig scheint mir noch das ahnende, nachdenkliche Gesicht meiner mir entschwindenden Angebeteten auf. Aber an das Fazit erinnere ich mich noch sehr gut: Entweder hier würde eine Trennung vollzogen und ich heiratete des Ehepaars Töchterlein, das ihm von meinem Eheversprechen berichtet hatte, oder ich würde verklagt nach dem sogenannten Kranzgeldparagraph. Zwar erinnerte ich mich an die Liaison mit der jungen Frau vom Lande, nicht aber daran, mich mit ihr verlobt und ihr somit ein gemeinsames Leben bis daß der Tod euch scheide versprochen zu haben. Doch ich war durchaus verängstigt. Deshalb suchte ich meinen rechtsberatenden Vermieter auf und ersuchte Hilfe. Er schmunzelte und riet mir, zunächst abzuwarten, ob denn überhaupt etwas komme. Es kam. Ein gerichtliches Schreiben, dem zu entnehmen war, daß eine gegen mich gerichtete Klage nach Paragraph 1300 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorläge (für Interessierte: hier das pdf einer rechtsgeschichtlichen Arbeit der Ruhr-Universität Bochum zum Thema). Mein Ratgeber durfte es nicht mehr erleben, daß dieser Paragraph 1998 (sic) gestrichen wurde (gleichwohl die Brautgeld genannte Variante später wieder Einzug nehmen sollte an deutschen Gerichten, wie auch die kosmetische Operationsindustrie einen zuvor wohl nicht erwarteten Aufschwung des Umsatzes zu verzeichnen zu haben scheint). Aber es war ihm seinerzeit immerhin gelungen, den leitenden Richter davon zu überzeugen, die Klage abzuweisen unter dem Gesichtspunkt, selbst wenn tatsächlich ein Eheversprechen in Tateinheit mit einer erfolgten Entjungferung stattgefunden hätte, dem sein Mandant widerspräche, so sei von einer Verurteilung doch abzuraten, da man noch Platz benötige in den Gefängnissen für aufsässige Studenten. So hat er's selbstverständlich nicht geschrieben, schon etwas kanzleideutscher, aber mir gegenüber hat er so seine Argumentation vorgewitzelt. Für meine Scheidung benötigte ich keinen Rechtsbeistand mehr. Eingereicht hatte sie meine Ehefrau, etwa ein Jahr, nachdem sie mit mir in dann unser Zuhause im guten alten Spree-Athen gezogen war. «Böswilliges Verlassen» hatte vorgelegen als Begründung für die Schuld, die nach dem damals noch gültigen Eherecht noch nachgewiesen werden mußte. Einen «Sühnetermin» gab es noch, etwa zwei Jahre nach der Trennung von Tisch und Bett, zu dem mich meine fröhliche Freundin begleitete. Mit ihm sollte der Versuch einer Wiederherstellung der Ehe, also eine «Versöhnung» durch den Richter vollzogen werden. Zur Klärung des Sachverhalts wurde zu dieser Zeit noch gefragt, wann der letzte eheliche Verkehr stattgefunden habe. Meine Antwort brachte mir seitens des Richters eine Rüge ein, da ich empfahl, meine mich keines Blickes würdigende Gattin zu fragen, denn die habe sicherlich Buch geführt. Ich brauche gar nicht mehr wiederzukommen, meinte der Vorsitzende des Familiengerichts. Die Scheidungsurkunde würde mir postalisch zugestellt. Wir haben uns danach nie wieder gesehen, meine erste und einzige Ehefrau und ich. Ob sie sich noch einmal hat scheiden lassen müssen, entzieht sich deshalb meiner Kenntnis. Mir haben nicht nur meine (vorehelichen) Kinder abgeraten, es erneut zu versuchen, ich sei für bestimmte Lebensformen nämlich ungeignet.
Therapeutische Höhenflüge Zum Therapie-Bulletin entwickelt sich dieses mein hiesiges elektrisches Wochenbüchlein zusehends. Allerdings verdiene ich damit auch noch Geld, und zwar nicht eben wenig, lege ich die Gebührenordnung für Therapeuten zugrunde, die zweifelsohne mit der mehr oder minder serlöser Finanzberater vergleichbar sein dürfte, wobei mir in Unkenntnis der Tarife letzterer die möglichen Verluste verborgen bleiben. Während also andere unentwegt bemüht sind, mittels der seltsamsten Anfragen oder auch Angeboten letztlich mit kaum prüfbaren Fremdklickereien ausgerechnet bei mir ihren Haben-Saldo in Richtung schwarzer Null, also den mittlerweile die gesamte webweite Welt bewegenden Break-even-Point zu bewegen, klingelt's bei mir ständig. Eben gerade wieder, fällt mir doch genau zu diesem Punkt ein, daß diese Musik mir einmal zur völlig geldabgewandten Seite der Erde verhalf, was ja unbedingt als ein feines Plus gebucht werden will. Über den anschließenden Ärger mit dem damaligen Noch-Ehemann — die Gerichte kamen aufgrund des neuen Eherechts damals nicht so recht nach mit den Scheidungen — schweige ich jetzt lieber ein bißchen, weil ich sonst zuviel verraten würde und damit ein abgeschlossener Roman hier vorläge, wie mich bereits Mitte der Siebziger der hochgeschätzte Michael Krüger lehrte, was so dann auch wieder nicht recht stimmt, schreibt man doch «als Fortsetzung des Lesens», wie er seinerzeit weiterphilosophierte, ohnehin immer so weiter und so fort. Ich also gewinne fortwährend. Bedanken muß ich mich für diesen Kapitalzuwachs vor allem bei Herrn Nnier (die vorliegende Notiz kann also zugleich als Teil der angekündigten und getätigten Blogrolle vorwärts erachtet werden). Zwar ist er kein Therapeut, aber eben doch so etwas ähnliches. Mehrfach ist es ihm gelungen, erhebliche Verluste auf meiner Seite auszugleichen. Das bezieht sich in erster Linie auf Kindheitserinnerungen, die mir fast ausnahmslos abgehen, aus welchem Grunde auch immer, möglicherweise, da ich ein früher Herumtreiber war, die ja bekanntlich allesamt irgendwie therapiert gehören. Es funktioniert völlig komplikationslos: Er erinnert sich, und bei mir erhöht sich durchweg am darauffolgenden Tag das Haben-Konto, nicht nur monetär wegen des kostensenkenden, nicht mehr erforderlichen Besuchs beim Therapeuten. Entscheidend dabei ist, daß jeweils lediglich ein paar träumerische Sekunden oder Minuten folgen müssen, die mir allerdings immer wie Stunden vorkommen, während der mir der Weg zum Gewesenen ein-, mir sozusagen heimgeleuchtet wird. Gestern war er auf dem Rummelplatz, mein virtueller Therapeut. Schemenhaft erinnerte ich mich dessen, das mich heutzutage immer wieder erschaudern läßt, schaue ich den jungen Menschen zu, was die sich alles antun. Das letzte Mal fand das zu dem Zeitraum statt, als der Wein rot glühte, es von oben herunter unablässig kübelnaß kam und dazu die Glocken läuteten, begleitet von süßen Schlagerchorälen der fünfziger Jahre aus dem Resonanzkörper eines Kinderkarusells. Unseren Mittleren focht das nicht an, er wollte hüpfen vor Freude. Aber er kam nicht gleich dran, der junge Vater von mittlerweile knuddeligen zwei selbst erzeugten und weiteren zwei zärtlich angenommenen Kindern. Es war ein Kleinstadtrummel, da kommt es schonmal zu Engpässen beim Vergnügennehmen. Ein Jüngelchen im Alter von geschätzten drei, höchstens vier Jahren wurde von seinem begeisterten Großvater, es mag auch der fortgeschrittene Erzeuger persönlich gewesen sein, wurde fest in Gurte verzurrt und dann mittels flexiblem Gummiboden in die Luft geschleudert. Der Lütte genoß es, nach zögerlichen Anfängen, sichtlich, in den Himmel geschossen werden, wieder auf der Abschußrampe anzukommen, um sich anschließend umgehend wieder in die Lüfte zu begeben. Begeisterte Lustschreie begleiteten das Geschehen, die allerdings überwiegend von den weinglühenden Stimmbändern des erziehungsberechtigten Begleiters des jungen Hüpfers kamen. Als dann der sehr viel jüngere Erziehungsbrechtigte dran war und seinen vielen Kindern demonstrierte, welche Salti man in solchen Gurten schlagen konnte, wandt ich mich lieber ab, auf daß mir nicht schlecht werde vom Zuschauen, suchte lieber Stand auf der Festigkeit vorweihnachtlichen Alkohols. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß auch sogenannte Erwachsene dazu neigen, sich in beziehungsweise von solchen Gerätschaften lustvoll quälen zu lassen. Denn trotz aller leidvoller Kindheitserfahrung habe ich mich noch einmal dazu verführen lassen, mich in eines dieser, von meinem virtuellen Therapeuten zwar sanft, aber letztlich mit Nachdruck geschilderten Folterinstrumente zu begeben. Und das auch noch in Breiten, wo man so etwas wie technische Überwachung nicht einmal vom Hörensagen kennt. Meiner jungen brasilianischen Begleiterin gegenüber nahm ich allen meinen Mut zusammen, um meine jugendliche Unerschrockenheit unter Beweis zu stellen, was dazu führte, daß sie fast im Anschluß an diese Gemeinsamkeit in ihr (ohnehin mehr von natürlicher Wildheit geprägtes) heimatliches Recife zurückreiste und ich mich mehr weniger bewegenden Lustbarkeiten zuwenden sollte. Ach ja, richtig, die Kindheitserfahrung, um ein Haar hätte ich mich wieder verloren. Etwa im Alter des oben erwähnten sehr jungen Hüpfers, aber eher noch jünger, denn ich konnte noch nicht richtig sprechen, das verriet mir der letzte Erinnerungstraum, setzte meine Mutter, die von ihrem Naturell her eigentlich nicht unbedingt zu körperlichen Abenteuern neigte, mich vermutlich ersatzweise in ein Kettenkarusell wie einige Zeit später auf eine ungesattelte Kuh. Offenbar schätzte ich schon damals solche Schleudertraumata nicht, denn ich schrie, als sollte ich zum Götteropfer vorbereitet werden. Es nutzte nichts, ich kam in die Zentrifuge. Die fliehende oder auch mir fehlende Kraft zum Festhalten bewirkte die frühe Selektion vergnügungsunfähiger Menschen. In hohem Bogen wurde ich aus dieser Rundflugmaschine herausgeschleudert. Glücklicherweise war es keine allzu riesige. Aber etwa zwanzig Meter waren es durchaus, die mir diese frühe Erfahrung angewandter Physik erbrachte. Das Erkennungsmerkmal an der Stirn ist ziemliche sechzig Jahre danach noch zu sehen. Allerdings dürfte damit, nicht zuletzt dank meines virtuellen Therapeuten, auch definitiv geklärt sein, woraus meine bisweilen kruden und krausen und nicht endenwollenden Sätze resultieren.
Vom schwarzen Loch im Physiker Ich werde in unregelmäßigen Abständen zu begründen versuchen, weshalb in meiner Rubrik Andererseits (rechts unten) bestimmte Namen ihren Platz gefunden haben. Mal werde ich Ergänzendes hinzufügen, mal schlicht auszugsweise auf Texte hinweisen, die für sich selbst stehen, die einfach gelesen werden wollen, die in etwa belegen, wes' Geistes Kind (ich setze das biblische Wort hier bewußt ein, aber eher um dessen Säkularisation zu betonen, im aufklärerischen Sinn also) durchaus Autorin oder Autor sind. Den Anfang habe ich mit Daniel Rapoport gemacht (es hat funktioniert; danke, g). Mit ihm setze ich letztlich fort. Die heutige Empfehlung stammt nämlich von ihm, und nur zu gerne schließe ich mich ihr an: Nachdenklichkeiten einer Krankenschwester. Das geheime Sudelbuch der Ina Eff. Jahrzehntelang habe ich mich mit Physikern abgemüht. Die geraten nämlich so leicht ins Philosophieren. Oder vielleicht doch eher sie sich mit mir. Weil ich eigentlich nie weiß, ob das jetzt Physik ist oder Philosophie oder beides. Weshalb ich mich immer so schwer tat, gleichwohl es immer spannend war, vermutlich, weil ich selten etwas verstanden habe, Harald Lesch* sei mein Zeuge, aber jetzt, mit Hilfe von Ina Eff, bin ich deutlich näher an den Rand des schwarzen Lochs gerückt, in dem ich irgendwann vollends verschwinden werde; wenn ich das so sagen darf ... Wirklich schwarzer Humor «Ich spreche von Physikern. Die stehen nicht wie wir vorm schwarzen Loch und rufen: ‹Ich sehe aber gar nichts!› Die stehen da und rufen: ‹Ich sehe es!› Der Unterschied zwischen uns und denen ist, sie tragen ein Bild des schwarzen Loches in sich. Die wissen, wonach sie suchen müssen. Die haben so intensiv hingedacht, dass es in ihnen entstanden ist, das schwarze Loch. Als einseitiges Spiegelbild des wirklichen, unbeobachtbaren da draussen. Und wenn sie erst einmal dieses Phantombild in alle Physikerzentralen der Welt gefaxt haben, dann kennt Kosmopool (kann man die Fahnder nach kosmischen Verbrechern so nennen?) nichts mehr. Dann wird gefahndet und gerastert bis die Instrumente versagen, und irgendwann verfängt sich der kosmische Schlund im Netz seiner Verfolger (oder verfängt sich das Netz in seinem Schlund?). Physiker. Irgendwann kriegen sie jeden.» * Oft saß ich auch nächtens mit ihm und Wilhelm Vossenkuhl in der Kneipe. Und in die gehe ich jetzt auch, um mich von diesen Plagedünsten zu reinigen, mit denen ich seit meiner Flucht aus Ägypten dank Gregor dem Achten kalendarisch vom Regen in die Traufe gekommen bin.
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